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Ein Bürger der EU, kann jeder seit in Dänemark ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Dänemark
erwerben, folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Der Käufer muss sich in Dänemark niederlassen und in der Eigentumswohnung oder dem Haus wohnen.
2. Der Käufer muss sich bei der Kommune Anmelden, mit der Adresse der Wohnung oder dass Haus (Es ist nicht geregelt wie viel die Wohnung oder das Haus benutz werden soll, man kann daher im Ausland arbeiten und in Dänemark angemeldet sein).
Bevor der Kauf einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, werden kann, muss der Käufer sich bei SIRI (Danisch Agency for International Recruitment and Integration) anmelden und Persönlich bei der Agentur erscheinen und da eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Einer der Bedingungen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen ist, dass der Antragssteller sich selber Versorgen kann.
Wenn der Antragssteller Die Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, kann der Antragssteller eine Personennummer bei der Kommune beantragen und dann, kann der Käufer in dem Dänischen Grundbuch eingetragen werden.
In Dänemark Bezahlt er Käufer, die Unkosten (Die Abgaben an den Dänischen Staat) für die Registrierung im Grundbuch Die Abgaben betragen: Grundgebühr kr.1.750,00 und dazu 0,6 % der Kaufsumme.
Der Verkäufer bezahlt den Makler. In Dänemark sind Verträge gültig ohne, dass man die Verträge von einem Notar beurkunden lassen soll.
Wir würden uns freuen, Sie in unsere Kanzlei begrüßen zu können, Sie können uns jeder Zeit Anrufen auf der Nummer 73 20 20 00, und mit Rechtsanwalt Claus Witt zu sprechen.
Rechtsanwalt Claus Witt, in auf der Liste von Deutschsprachigen Anwälten aufgeführt (Auf Der Liste der Deutschen Botschaft in Dänemark) und steht jeder Zeit zu verfügen. Rechtsanwalt Claus Witt arbeitet mit Deutschsprachigen Steuerberatern und kann daher auch mit Steuerrechtlichen fragen helfen.
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