Immobilienkauf in Dänemark für EU-Bürger


Als Bürger der Europäischen Union kann grundsätzlich jeder in Dänemark ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt:

 

  1. Der Käufer muss sich in Dänemark niederlassen und die Immobilie selbst
    bewohnen.

  2. Der Käufer muss sich mit der Adresse des Hauses oder der Wohnung bei der
    zuständigen Kommune anmelden.
    (Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie häufig die Immobilie genutzt werden muss. Es
    ist daher möglich, im Ausland zu arbeiten und dennoch in Dänemark gemeldet zu sein.)


Bevor der Kauf im Grundbuch eingetragen werden kann, muss sich der Käufer bei SIRI (Danish Agency for International Recruitment and Integration) registrieren, persönlich erscheinen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.


Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist, dass der
Antragsteller seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann, entweder durch Arbeit (Arbeitsvertrag muss vorliegen) oder durch Vermögen (Nachweis erforderlich).

Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung kann der Antragsteller bei der Kommune eine Personennummer (CPR-Nummer) beantragen. Erst danach kann die Eintragung im dänischen Grundbuch erfolgen.


In Dänemark trägt der Käufer die Kosten für die Grundbucheintragung. Diese betragen eine Grundgebühr in Höhe von
1.750 DKK sowie 0,6 % des Kaufpreises.

Der Verkäufer übernimmt die Maklerkosten. Verträge über Immobilienkäufe sind in Dänemark auch ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig.


Unsere Unterstützung für Sie


Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen. Sie können uns jederzeit unter der Telefonnummer 73 20 20 00 erreichen und mit Rechtsanwalt Claus Witt sprechen.


Rechtsanwalt Claus Witt ist auf der Liste der deutschsprachigen Anwälte der
Deutschen Botschaft in Dänemark aufgeführt und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Er arbeitet eng mit deutschsprachigen Steuerberatern zusammen und kann Sie daher auch bei steuerrechtlichen Fragen umfassend unterstützen.

Claus WItt
Rechtsanwalt

M: +45 2484 5681